Es geht um die Gruppenspiele

Türkei-Fans in NRW haben bei der WM ein großes Problem

Die Türkei bestreitet ihre WM-Gruppenspiele 2026 zu deutscher Nachtzeit. Public Viewings wird es in NRW wohl nicht geben.

Arda Güler ist der Shootingstar der türkischen Nationalmannschaft. Fans feiern ihn als den Messi vom Bosporus, er ist der Hoffnungsträger einer ganzen Generation. Bei der Fußball-WM 2026 in den USA, Kanada und Mexiko werden sich alle Augen auf ihn richten – nur nicht beim Public Viewing in NRW. Türkische Fans haben Pech. Schuld sind die Anstoßzeiten ihrer Mannschaft in der Gruppenphase.

Der Stern von Arda Güler geht gerade erst auf. Die Türkei setzt große Hoffnungen in den Topstar von Real Madrid.

Drei Gruppenspiele mitten in der Nacht: Die Türkei spielt ihre Vorrundenpartien bei der WM 2026 in den USA und Kanada – und die Zeitverschiebung trifft Fans hierzulande hart. Das Auftaktspiel gegen Australien beginnt am 14. Juni um 6 Uhr morgens deutscher Zeit in Vancouver. Kaum besser ist die zweite Partie: Am 20. Juni pfeift der Schiedsrichter das Spiel Türkei gegen Paraguay in San Francisco um 5 Uhr an. Das letzte Gruppenspiel gegen die USA findet am 26. Juni in Los Angeles statt – Anstoß um 4 Uhr. Alle drei Spiele fallen damit vollständig in die gesetzliche Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr.

Ausnahmeregelung ermöglicht auch spätes Public Viewing

Public Viewing ist möglich – aber nicht garantiert: Die Bundesregierung hat für die WM 2026 eine befristete Ausnahmeverordnung erlassen, die öffentliche Übertragungen auch während der Nachtzeit grundsätzlich ermöglicht. Die sogenannte WM2026LärmSchV gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026. Sie erlaubt Behörden, Ausnahmen vom Lärmschutz zuzulassen – einen Rechtsanspruch auf Public Viewing gibt es jedoch nicht. Das bedeutet: Ob Türkei-Fans die Spiele gemeinsam im Freien schauen dürfen, entscheidet jede Kommune in NRW selbst – die Chancen stehen aber mehr als schlecht.

Jede Stadt entscheidet für sich: Die zuständigen Behörden – in der Regel die Ordnungsämter – prüfen jeden Antrag auf Public Viewing einzeln. Sie wägen das öffentliche Interesse an der Übertragung gegen den Schutzbedarf der Anwohner ab. Dabei spielen unter anderem der Abstand zur Wohnbebauung und technische Maßnahmen zur Lärmminderung eine Rolle. Gerade für Spiele, die um 4 oder 5 Uhr morgens beginnen, dürfte die Hürde für eine Genehmigung besonders hoch liegen.

Vorfreude auf die WM 2026? So feiert man mit den besten Fußball-Serien zum Streamen

„Fußball-Eltern“
The Kicks
The English Game
„Blue Lock“
Vorfreude auf die WM 2026? So feiert man mit den besten Fußball-Serien zum Streamen

Eine große Community, ein kleines Zeitfenster: NRW ist das Bundesland mit den meisten Menschen mit türkischen Wurzeln in Deutschland. Das Interesse an den Spielen der türkischen Nationalmannschaft ist entsprechend groß. Doch selbst wer zuhause mitschauen möchte, muss bis tief in die Nacht wachbleiben– oder früh aus dem Bett. Für private Feiern im Garten gilt die Ausnahmeverordnung ohnehin nicht: Sie erfasst ausschließlich öffentliche Veranstaltungen. Die normalen Immissionsschutzvorschriften der Länder bleiben für private Zusammenkünfte unverändert in Kraft.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Hakan Akgun

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare