Public Viewing

Neue Ausnahmeregelung gilt ab sofort in NRW – sie betrifft die Nachtruhe

Wegen der Zeitverschiebung finden viele Spiele der WM 2026 bei uns mitten in der Nacht statt. Eine Sonderregel ermöglicht aber Public Viewings in NRW auch nach 22 Uhr.

Die Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 findet in den USA, Kanada und Mexiko statt. Und wer im Erdkundeunterricht ein wenig aufgepasst hat, der wird schnell bemerken, dass wir es hier mit einer Zeitverschiebung zu tun haben. Fußballfans in Deutschland stellt das vor Herausforderungen, wenn sie die Spiele ihrer Lieblingsmannschaften verfolgen wollen. Dank einer Entscheidung der Bundesregiung gilt jetzt aber eine neue Ausnahmeregelung in NRW – sie betrifft die Nachtruhe und stellt klare Public-Viewing-Regeln auf. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Ouédraogo bejubelt sein Premierentor im DFB-Trikot. (Archivbild)

Was Fans wissen müssen: Wer WM-Spiele gemeinsam im Freien schauen möchte, kann das dank einer neuen Verordnung der Bundesregierung auch nach 22 Uhr tun – zumindest dort, wo die zuständige Behörde es genehmigt. Denn eigentlich greift der Lärmschutz um 22 Uhr. Weil die WM in diesem Jahr in Mexiko, Kanada und den USA stattfindet, fallen viele Spiele durch die Zeitverschiebung in die deutsche Nachtzeit. Die Bundesregierung hat deshalb eine befristete Ausnahmeregelung erlassen: Die sogenannte WM2026LärmSchV gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026 und ermöglicht Public Viewing teilweise auch bis spät in die Nacht. Ein Rechtsanspruch auf solche Veranstaltungen besteht aber nicht.

Genehmigung für öffentliche Übertragungen im Freien notwendig

Was Gastronomen und Veranstalter wissen müssen: Wer eine öffentliche Übertragung im Freien plant, braucht eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor Ort – in der Regel das Umwelt- oder Ordnungsamt. Die Behörde prüft jeden Antrag einzeln. Sie wägt dabei das öffentliche Interesse an der Übertragung gegen den Schutzbedarf der Anwohner ab. Dabei spielen der Abstand zur Wohnbebauung, technische Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Anzahl und Aufeinanderfolge der geplanten Veranstaltungen eine Rolle. Die Verordnung gilt für alle 104 WM-Spiele – nicht nur für Spiele der deutschen Nationalmannschaft.

Was Anwohner wissen müssen: Auch wenn Public Viewing genehmigt wird, bleibt ein Mindestschutzanspruch gegen nächtliche Lärmstörungen bestehen. In allgemeinen Wohngebieten gilt nach 22 Uhr normalerweise ein Richtwert von 40 Dezibel. Die Ausnahmeverordnung erlaubt zwar eine Überschreitung dieser Grenze, verpflichtet die Behörden aber zu sorgfältiger Abwägung. Wer sich durch private Feiern im Garten gestört fühlt, kann sich weiterhin auf die normalen Immissionsschutzvorschriften der Länder berufen: Die neue Verordnung erfasst ausschließlich öffentliche Veranstaltungen.

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Der Hintergrund der Regelung: Die Bundesländer haben keine eigenen Befugnisse im Lärmschutzrecht – deshalb musste die Bundesregierung handeln und kam damit dem Wunsch der Länder nach. Der Bundesrat stimmte der Verordnung formell zu. Die WM umfasst 104 Spiele an 34 Tagen. Die vier häufigsten Anstoßzeiten in mitteleuropäischer Sommerzeit sind 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele). Das Finale beginnt um 21 Uhr. Angesichts dieser Vielzahl an Spielen und Zeitzonen muss jede Public-Viewing-Veranstaltung einzeln beantragt und genehmigt werden.

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa

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