Was Vermieter verlangen können
Alter, Modernisierungen, Ausstattung: Mietspiegel zeigt, was Wohnungen in Bönen jetzt kosten dürfen
Der neue Mietspiegel für Bönen ist in Kraft getreten. Er zeigt, welche Faktoren die Miethöhe beeinflussen und wie viel Vermieter durchschnittlich verlangen können.
Bönen – Was kostet das Wohnen in der Gemeinde? Wie viel Miete können Eigentümer im Ort für ihre Wohnungen verlangen? Und welche Faktoren machen Wohnungen in Bönen teurer oder günstiger? Eine Antwort auf diese Fragen soll der neue Mietspiegel geben. Nach dem Ratsbeschluss im Dezember ist er zum 1. Januar in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Erarbeitet wurde das Werk von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Unna. Gelten soll es für nicht preisgebundene Wohnungen, also nicht für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln für den sozialen Wohnungsbau errichtet wurden und bei denen die Miethöhen festgelegt sind.
Kosten für Wohnungen in Bönen: 5,17 Euro je Quadratmeter für Altbauwohnung
Die Gutachter haben ansonsten Vermieterbefragungen erfasst und wissenschaftlich ausgewertet. Der Mietspiegel soll als Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete Mietern und Vermietern eine Orientierungshilfe bieten, um eine angemessene Miete festzustellen.
Die ortsübliche Miete in Bönen bezieht sich dabei auf die Nettokaltmiete ohne Heiz- und Betriebskosten. Maßgeblich für ihre Höhe ist das Alter der Wohnung. Demnach zahlen die Bönener für Altbauwohnungen in Häusern, die bis 1949 gebaut wurden, im Schnitt 5,17 Euro pro Quadratmeter.
Modernisierungen werden berücksichtigt – in den meisten Fällen
Für Wohnraum aus den Baujahren 1950 bis 1977 werden im Mittel 5,45 Euro fällig, aus den Jahren 1978 bis 1994 dann 5,62 Euro. Wohnungen in jüngeren Häusern bis Baujahr 2004 kosten durchschnittlich 6,17 je Quadratmeter, bis 2014 6,36 Euro. Bei neuen Wohnungen mit Erstbezug ab 2015 werden schließlich im Schnitt 7,54 Euro verlangt.
Wurden ältere Wohnungen zwischenzeitlich modernisiert, wird das in den meisten Fällen über Zu- und Abschläge berücksichtigt. Insbesondere bei einer Kernsanierung oder Änderung des Grundrisses können Wohnungen in die jeweilige Baualtersklasse entsprechend dem Jahr der Baumaßnahme eingeordnet werden.
Größe und Ausstattung
Ein weiterer Faktor für den Mietpreis ist die Größe der Wohnung. Als Standard gilt eine Wohnung mit 65 bis 95 Quadratmetern. Bei kleinen Wohnungen mit bis zu 45 Quadratmetern wird mit einem Zuschlag von 75 Cent je Quadratmeter auf den Mittelwert gerechnet, bis zu 65 Quadratmetern mit 30 Cent. Bei einer Fläche zwischen 95 und 120 werden hingegen 15 Cent, bei 120 bis 180 Quadratmetern 30 Cent pro Quadratmeter vom Mittelwert abgezogen
Auch die Ausstattung spielt bei der Miethöhe natürlich eine Rolle. Im Mietspiegel wird als durchschnittliche Grundausstattung ein Badezimmer mit Dusche oder Badewanne und Toilette, ein Balkon oder eine Terrasse mit zwischen drei und zehn Quadratmetern sowie ein Bodenbelag mit Fliesen, Teppich oder Laminat angenommen. Standardmäßig sind die Wohnungen zudem mit einer Gas- oder Ölzentralheizung ausgestattet.
Haben sie stattdessen eine moderne Wärmepumpe, können die Vermieter 45 Cent mehr je Quadratmeter verlangen, während Fernwärme einen Abschlag von 20 Cent bedeutet. Ein Energieausweis unter 50 Kilowattstunden bringt einen Zuschlag von 30 Cent, eine Einbauküche ebenso und ein Gäste-WC oder zweites Bad 15 Cent mehr pro Quadratmeter. Liegt die Wohnung im Untergeschoss (Keller/Souterrain), führt das indes zu einem Abschlag von 70 Cent, während ein Aufzug im Haus die Wohnung um 35 Cent je Quadratmeter teurer machen kann.
Wohnungen in mittlerer Lage
Laut Mietspiegel sind Zu- oder Abschläge jedoch nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden, Modernisierungen nur dann, wenn sie vom Vermieter durchgeführt wurden. Während in anderen Kommunen die Wohnlage bei den Mieten ebenso eine Rolle spielt, ist das in Bönen kaum der Fall. „Das Gebiet der Gemeinde konnte nicht in mehrere Wohnlagen aufgeteilt werden, da sich die überwiegende Mehrheit der Wohnungen in mittlerer Lage befindet“, heißt es dazu im Mietspiegel.
Eine „mittlere Wohnlage“ zeichnet sich durch Wohn- oder gemischte bauliche Nutzung, wenig Grünflächen, höheres Verkehrsaufkommen mit teilweise Durchgangsverkehr, ausreichende Verkehrsanbindung, ausreichenden Parkraum sowie Nahversorgung (Supermärkte, Discounter) und erreichbare Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise Kitas, Schulen und Arztpraxen aus. Wenn ein Standort von der allgemeinen Beschreibung abweicht, kann das beim Mietpreis berücksichtigt werden.
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