Deutsch-polnische Beziehungen

Grenzkontrollen zu Deutschland: „Ping-Pong-Spiel“ mit Polen

Polen reagiert auf Deutschlands Grenzkontrollen mit Gegenmaßnahmen. EIne Belastungsprobe für die deutsch-polnische Beziehung?

Warschau – Die neue Bundesregierung hat den Kurs in der Migrationspolitik verschärft. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) ordnete kurz nach Amtsantritt nicht nur verstärkte Grenzkontrollen an, sondern auch die Möglichkeit, Asylsuchende bereits an der Grenze zurückzuweisen. Dieser Schritt hat in Polen für Unruhe gesorgt. Als Reaktion kündigte Premierminister Donald Tusk an, ab dem Sommer Kontrollen an der polnisch-deutschen Grenze einzuführen.

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Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Polen: Belastung für Grenzpendler und Touristen

„Ich habe unseren Nachbarn, nicht nur Deutschland, sondern auch anderen Nachbarstaaten, mitgeteilt, dass ich nicht zögern werde, vorübergehende Kontrollen einzuführen“, sagte Tusk am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Parlament in Warschau. Dieser Schritt werde kommen, „wenn die Lage an der Grenze angespannt und der Druck groß ist“. Auch habe er die Bundesregierung gewarnt, dass Warschau „jeden Versuch, irgendeinen Migranten nach Polen zu schicken“, genau beobachten werde.

Tusk betonte, er wolle eine vollständige Grenzschließung vermeiden, da sie „Probleme für Hunderttausende von Menschen von Schlesien bis Stettin“ verursachen würde. Teilkontrollen seien jedoch wahrscheinlich, erklärte der Premier im Parlament. Beeinträchtigt wären nicht nur Grenzpendler, sondern auch zahlreiche Touristen und Flugreisende, die in den Ferien den Flughafen Berlin-Brandenburg nutzen.

Deutschland hat die Grenzkontrollen verschärft. Polen hat als Reaktion angekündigt ab dem Sommer Kontrollen an der polnisch-deutschen Grenze durchzuführen (Archivbild).

Reaktion auf mögliche polnische Grenzkontrollen: Neben Einschränkung auch Vorteile

In Deutschland lösen Tusks Ankündigungen für neue Grenzkontrollen in Polen gemischte Reaktionen aus. Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht neben den Gefahren für Pendler und Warenverkehr auch mögliche Vorteile: Migranten ohne Aufenthaltsberechtigung könnten früher gestoppt werden, sodass eventuell „weniger Menschen an unseren Kontrollen teilnehmen, die nicht berechtigt sind, nach Deutschland einzureisen“, sagte Roßkopf gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Gleichzeitig warnt er jedoch vor einem „Ping-Pong-Spiel“, bei dem unerwünschte Personen zwischen beiden Ländern hin- und hergeschickt würden.

Auch Knut Abraham (CDU), Polen-Beauftragter der Bundesregierung, mahnt zur Besonnenheit. Grenzkontrollen müssten so gestaltet sein, dass sie die grenzüberschreitenden Alltagsbeziehungen nicht beeinträchtigen. Seit über 30 Jahren seien enge Verflechtungen zwischen den Regionen gewachsen, die es zu schützen gelte, sagte Abraham dem RND.

Nach Gerichtsurteil zu Grenzkontrollen: Hubig fordert Begründung für Dobrindts Zurückweisungen

Das Verwaltungsgericht in Berlin hatte die Zurückweisung von drei somalischen Asylbewerbern an der Grenze zu Polen für rechtswidrig erklärt. Trotz dieses Urteils hält Dobrindt an der Maßnahme fest und beruft sich auf Artikel 72 des EU-Rechts sowie auf den Schutz der öffentlichen Ordnung. Er strebt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an. Justizministerin Stefanie Hubig fordert von Dobrindt eine schnelle Reaktion auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.

Gerichtsurteil zu Grenzkontrollen unter Bundesinnenminister Dobrindt

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am 2. Juni 2025, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen rechtswidrig ist. Ohne Dublin-Verfahren dürfen sie nicht abgewiesen werden. Geklagt hatten drei Somalier, die am Bahnhof Frankfurt (Oder) zurückgewiesen wurden. Bundesinnenminister Dobrindt hält trotz des Urteils an der Praxis fest.

„Für mich ist klar: Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern. Sollten unabhängige deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, solange daran festzuhalten“, erklärte Hubig im RND-Interview. „Der Bundesinnenminister hat die Zurückweisungen in eigener Verantwortung angeordnet“, führte Hubig weiter aus. Weitere Urteile seien aufmerksam zu verfolgen und könnten eine politische Neubewertung erforderlich machen. (dpa/lw)

Rubriklistenbild: © Christoph Reichwein/dpa

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