Deal mit den Taliban
Dobrindt schiebt 25 Menschen per Charterflug nach Afghanistan ab – „unter strenger Geheimhaltung“
Einem Medienbericht zufolge hat Innenminister Dobrindt wieder nach Afghanistan abschieben lassen. Von einer größeren Gruppe „straffälliger“ Afghanen ist die Rede.
Abschiebeflüge ins von den radikalislamischen Taliban regierte Afghanistan sind keine Erfindung der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU). Zu Ampel-Zeiten hatte bereits Ex-SPD-Innenministerin Nancy Faeser stets von „Gefährdern und Straftätern“ gesprochen, die abgeschoben gehörten – und nach dem Abschiebeflug am 30. August 2024 im Oktober „weitere zeitnahe Abschiebungen nach Afghanistan“ angekündigt. Den Job konnte sie nicht mehr erledigen, den übernimmt nun Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Zuletzt hatte er im Februar und davor Ende Juli 2025 Flieger nach Kabul geschickt, in denen angeblich nur „schwere und schwerste Straftäter“ gesessen hätten. Recherchen ergaben jedoch, dass dies zumindest im Juli nicht ausschließlich der Fall war. So wurden etwa drei Männer aus einer forensischen Psychiatrie heraus verhaftet und abgeschoben, von denen einer suizidal war. In einem weiteren Fall setzte man einen jungen Mann in den Abschiebeflieger, der wegen des Betäubungsmittelgesetzes eine Bewährungsstrafe hatte.
Abschiebeflug nach Afghanistan mit 25 Menschen an Bord
Nun soll einem Spiegel-Bericht zufolge jenseits der öffentlichen Wahrnehmung erneut eine größere Gruppe Afghanen per Charterflieger abgeschoben worden sein. Demnach startete eine „Freebird“-Maschine mit 25 Menschen an Bord von Leipzig aus nach Mitternacht, was von dort aus möglich ist, da es anders als etwa in Frankfurt (Main) kein Nachtflugverbot gibt. Auch hier ist wieder von „Straftätern“ die Rede, die direkt aus der Haft zum Flughafen gebracht worden seien.
Wie der Spiegel weiter schreibt, seien die Betroffenen aus beinahe dem gesamten Bundesgebiet „unter strenger Geheimhaltung“ am Montagabend nach Leipzig gebracht worden und sollen am Dienstagvormittag den Taliban übergeben werden. Dobrindts Innenministerium hatte mit den Radikalislamisten eine Vereinbarung getroffen, um Abschiebungen per Charter unkompliziert möglich zu machen. Zwei Taliban-Abgeordnete halten sich hierfür in Deutschland auf, um notwendige Papiere für die Abschiebungen auszustellen. Dabei erkennt die Bundesregierung das Talibanregime eigentlich nicht an.
Unterdrückung in Afghanistan: Frauen und Mädchen leiden unter dem Taliban-Regime




PRO ASYL stellt klar: Abschiebungen nach Afghanistan „verstoßen“ gegen Menschenrechtskonvention
Unabhängig davon, ob es sich um Straftäter handelt oder nicht, kritisieren Menschenrechtsorganisationen das Vorgehen scharf. Die rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL, Wiebke Judith, betonte hierzu gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media, dass es juristisch keine Rolle spiele, ob ein Abgeschobener Straftaten begangen hat oder nicht: „Die Menschenrechtslage in Afghanistan ist so katastrophal hinsichtlich der drohenden Folter und der humanitären Lage, dass es bei jeder Person gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, sie dorthin abzuschieben.“ Es gebe keine gesicherten Informationen darüber, wie die Taliban mit den Afghanen aus Deutschland umgehen. Abschiebungen nach Afghanistan seien rein innenpolitisch motiviert. (Quellen: Spiegel, eigene Recherche) (ktho)
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