Gut zu wissen

Wichtige Regeln und Vorschriften, die Hundehalter unbedingt befolgen sollten

Die Tierschutz-Hundeverordnung
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Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) ist eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift, die den Schutz und das Wohlbefinden von Hunden in Deutschland sicherstellen soll. Sie legt verbindliche Mindestanforderungen für die Haltung, Pflege, Zucht und den Umgang mit Hunden fest – sowohl für private Halter als auch für Züchter, Trainer oder Tierheime. Ziel der Verordnung ist es, Leiden, Schmerzen und Schäden bei Hunden zu verhindern und ihnen ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Wer einen Hund hält, trägt Verantwortung und muss die darin enthaltenen Vorgaben kennen und einhalten.
Auslauf im Freien
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Auslauf im Freien: Hunde benötigen täglich mehrfachen Auslauf an der frischen Luft, um ihrem natürlichen Bewegungsdrang gerecht zu werden. Reine Wohnungshaltung ohne Möglichkeit zum freien Laufen ist nicht artgerecht. Der Auslauf muss so gestaltet sein, dass der Hund sich ausreichend bewegen, erkunden und lösen kann.
Beschäftigung und geistige Auslastung
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Beschäftigung und geistige Auslastung: Neben körperlicher Bewegung brauchen Hunde auch geistige Herausforderungen. Spiele, Training, Nasenarbeit oder Sozialkontakt sorgen für eine gesunde Auslastung und beugen Verhaltensstörungen vor. Ein unterforderter Hund kann Unruhe, Aggression oder destruktives Verhalten entwickeln.
Sozialkontakt für Hunde
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Sozialkontakt: Hunde sind soziale Lebewesen und müssen regelmäßig positiven Kontakt zu Menschen oder Artgenossen haben. Die Haltung in Isolation – etwa dauerhaft allein im Zwinger oder ohne menschliche Nähe – ist tierschutzwidrig. Soziale Interaktion trägt maßgeblich zum Wohlbefinden und zur Ausgeglichenheit bei.
Beschaffenheit des Ruheplatzes
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Beschaffenheit des Ruheplatzes: Der Ruhe- und Schlafplatz des Hundes muss trocken, sauber, zugluftfrei und bequem sein. Er sollte dem Hund ermöglichen, sich hinzulegen, zu drehen und ungestört auszuruhen. Eine Haltung in beengten, kalten oder unhygienischen Verhältnissen ist nicht zulässig.
Sicherheit und Gestaltung des Umfelds
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Sicherheit und Gestaltung des Umfelds: Der Lebensbereich des Hundes – ob drinnen oder draußen – muss sicher gestaltet sein. Gefährliche Gegenstände, Schadstoffe oder Verletzungsquellen dürfen nicht zugänglich sein. Gleichzeitig sollte das Umfeld reizarm, aber nicht langweilig sein, damit der Hund sich sicher, aber auch angeregt fühlt.
Anbindehaltung bei Hunden
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Anbindehaltung: Eine dauerhafte Anbindung des Hundes, etwa mit einer Kette oder einem Seil, ist verboten. Kurzzeitiges Anbinden ist nur erlaubt, wenn der Hund sich dabei frei bewegen kann, nicht unbeaufsichtigt bleibt und keine Schmerzen erleidet. Anbindehaltung darf keinesfalls als übliche Haltungsform genutzt werden.
Zucht bei Hunden
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Zucht: Die Verordnung verbietet die Zucht mit Hunden, die sogenannte Qualzuchtmerkmale zeigen – also genetisch bedingte Merkmale, die Leiden, Schmerzen oder Funktionseinschränkungen verursachen. Dazu zählen beispielsweise übertriebene Kurznasigkeit, deformierte Gelenke oder extreme Hautfalten. Ziel ist die Zucht gesunder, lebensfähiger Tiere.
Ausbildung und Erziehung
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Ausbildung und Erziehung: Erziehungsmethoden, die dem Hund Schmerzen, Angst oder Stress zufügen, sind untersagt. Der Einsatz von Stachelhalsbändern, Stromreizgeräten oder Würgehalsbändern ohne Stopp ist verboten. Eine tierschutzgerechte Erziehung soll auf positiver Verstärkung, Geduld und Verständnis basieren.
Betreuung von Hunden
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Betreuung: Hunde dürfen nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt bleiben – insbesondere nicht über 24 Stunden hinaus. Sie brauchen regelmäßige Pflege, Bewegung, Ansprache und Kontrolle ihres Gesundheitszustands. Eine vernachlässigte Betreuung kann körperliche und seelische Schäden verursachen.

​Das „Hundegesetz“ bezeichnet in Deutschland keine einheitliche Regelung. Deshalb gibt es viele Regeln, an die sich Hundehalter halten müssen.

Da es kein bundesweit einheitliches Hundegesetz gibt, haben die Bundesländer eigene Landeshundegesetze oder Hundeverordnungen erlassen. Das resultiert in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene, die das Halten und Führen von Hunden regeln. An diese Tipps und Regeln – zusammengestellt durch Informationen unter anderem aus der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) – sollten sich Hundehalter halten.

Rubriklistenbild: © Imago/Mariah Ashley

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