Neuer Besitzer gesucht

Hund aus Tierasyl Hamm sucht neues Zuhause: Wer nimmt Balu auf?

Balu aus dem Tierasyl Hamm sucht dringend ein neues Zuhause.
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Balu aus dem Tierasyl Hamm sucht dringend ein neues Zuhause.

Balu ist der dringendste Fall aus dem Tierasyl Hamm: Wer bietet dem Cocker-Beagle-Mix ein neues Zuhause?

Hamm - Es war kein leichtes Jahr für das Tierasyl Hamm und die Tiere. Das Team um Leitung Katja Skriginski musste mit vielen traurigen Tierschicksalen kämpfen. Einer der Hunde, die noch dringend ein neues Zuhause suchen, ist Balu. Für ihn wünschen sich die Mitarbeiter des Tierasyls möglichst bald ein neues und schönes Zuhause.

Balu sucht neue Besitzer: Wer bietet dem Hund aus dem Tierasyl ein Zuhause?

Balu ist mit zehn Jahren der älteste Hund im Tierasyl, aber er ist noch immer sehr aktiv und genießt lange Spaziergänge. Der Cocker-Beagle-Mix kam im Oktober 2023 ins Tierasyl nach einer behördlichen Beschlagnahmung, da seine früheren Besitzer keinen Hundeführerschein machten.

Balu braucht einen Besitzer, der viel Zeit für ihn hat. Der Cocker-Beagle-Mix hat einen Jagdtrieb. Tiere und Kleinkinder sollten nicht mit in seinem neuen Zuhause leben.

Das Tierasyl Hamm hat noch zahlreiche weitere Hunde, die auf ihre Vermittlung warten. Katja Skriginski, die Leiterin des Tierasyls Hamm, hält die Liste auf der Website aktuell.

Hunde aus dem Tierasyl: Ein Jahr Hundesteuer befreit

Wer einen Hund aus dem Tierasyl Hamm aufnimmt, ist ein Jahr von der Hundesteuer befreit, erklärt Katja Skriginski.

Wer in NRW einen großen Hund hält, muss laut Hundegesetz folgende rechtliche Vorgaben erfüllen:

  • Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
  • Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
  • Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
  • Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
  • Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

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